Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 — Not another lame Application UG (haftungsbeschränkt), München
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform noala.io (nachfolgend „Noala" oder „Plattform"), betrieben von der Not another lame Application UG (haftungsbeschränkt), München (nachfolgend „Betreiber").
(2) Noala ist eine Vermittlungsplattform, die Event-Suchende (nachfolgend „Suchende") mit Location-Anbietern (nachfolgend „Anbieter") und mit Event-Dienstleistern — etwa Catering, Musik, Foto & Video, Dekoration, Ausstattung, Personal — (nachfolgend „Dienstleister") zusammenführt. Noala wird nicht selbst Vertragspartner der zwischen Suchenden und Anbietern oder zwischen Suchenden und Dienstleistern geschlossenen Verträge.
(3) Für das Verhältnis zwischen Noala und Dienstleistern gilt ergänzend und vorrangig die Partnervereinbarung in der jeweils vom Dienstleister akzeptierten Fassung.
(4) Durch die Registrierung akzeptiert der Nutzer diese AGB. Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.
§2 Leistungsbeschreibung
(1) Noala bietet folgende Dienste:
- Intelligentes Matching von Event-Anfragen und Locations
- Vermittlung von Event-Dienstleistern zum jeweiligen Event (§7)
- Kommunikation zwischen Suchenden, Anbietern und Dienstleistern innerhalb eines Vorgangs
- Online-Beratungsräume (Noala Meet)
- Angebotserstellung
- Rechnungsstellung (optional)
- Zahlungsabwicklung über Stripe
- White-Label Booking-Widget für Anbieter-Websites
(2) Die Plattform-Listung für Anbieter ist kostenlos. Kostenpflichtig sind: White-Label Widget (Einmalgebühr), Top-5-Boost (Monatsabo), und die Service-Fee bei erfolgreicher Buchung.
§3 Provision und Zahlungsabwicklung
(1) Für Suchende ist die Nutzung von Noala kostenfrei; eine Service-Fee wird nicht berechnet. Noala erhält vom Anbieter für jede zustande gekommene Buchung, die über die Noala-Plattform (Marktplatz unter noala.io) vermittelt wird, eine Vermittlungsprovision in Höhe von 15% des Buchungsbetrags („Marktplatz-Satz"). Die Provision ist im Buchungspreis bereits enthalten und wird bei der Auszahlung einbehalten.
(2) Gewährt Noala Suchenden einen Preisvorteil („Noala-Vorteil", derzeit 5% des Buchungsbetrags), wird dieser beim Bezahlvorgang abgezogen. Er geht zu Lasten der Provision von Noala; der Auszahlungsbetrag des Anbieters bleibt unverändert.
(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Suchende zahlt den — gegebenenfalls um den Noala-Vorteil reduzierten — Buchungsbetrag über Stripe Checkout; die Auszahlung an den Anbieter erfolgt abzüglich der Provision.
(4) Anbieter müssen ein Stripe Connect-Konto einrichten, um Zahlungen empfangen zu können. Die Bankverbindung wird direkt bei Stripe hinterlegt. Noala hat keinen Zugriff auf die Bankdaten des Anbieters.
(5) Auszahlungen an den Anbieter erfolgen gemäß den Stripe-Auszahlungsbedingungen (in der Regel 2-7 Werktage nach Zahlungseingang).
(6) Für Buchungen, die über das vom Anbieter erworbene Website-Widget eingehen, gilt anstelle des Marktplatz-Satzes nach Absatz (1) der beim Erwerb des Widgets vereinbarte Provisionssatz („Widget-Satz"). Der Widget-Satz wird beim Erwerb des Widgets ausgewiesen und ist dem Widget fest zugeordnet; Zusätze zum Widget können ihn erhöhen. Welcher Satz für eine konkrete Buchung galt, ergibt sich aus der Provisionsrechnung dieser Buchung.
§4 Rechnungsstellung
(1) Noala stellt Anbietern optional Werkzeuge zur Rechnungsstellung zur Verfügung. Die Nutzung dieser Werkzeuge ist freiwillig.
(2) Der Anbieter ist eigenverantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtskonformität seiner Rechnungen. Noala übernimmt keine Haftung für steuerliche oder buchhalterische Fehler in vom Anbieter erstellten Rechnungen.
(3) Die über Noala erstellten Rechnungen dienen als Hilfsmittel. Der Anbieter ist verpflichtet, die Angaben (insbesondere Steuernummer, USt-IdNr., Leistungsbeschreibung, MwSt-Satz) selbst zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
(4) Anbieter können die Rechnungsstellung auch extern über ihre eigene Buchhaltungssoftware (z.B. sevdesk, Papierkram, lexoffice) durchführen. Buchungsdaten können zu diesem Zweck exportiert werden.
(5) Finalisierte Rechnungen sind unveränderbar (GoBD-konform). Korrekturen erfolgen ausschließlich über Gutschriften/Stornorechnungen.
(6) Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt 10 Jahre gemäß §14b UStG. Der Anbieter ist für die Archivierung seiner Rechnungen selbst verantwortlich.
§5 Vertragsschluss zwischen Suchenden und Anbietern
(1) Der Vertrag über die Nutzung einer Event-Location kommt ausschließlich zwischen dem Suchenden und dem Anbieter zustande. Noala ist Vermittler, nicht Vertragspartner.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Annahme eines verbindlichen Angebots über die Plattform (per E-Mail-Link oder Dashboard)
- Externe Bestätigung (z.B. per Telefon oder E-Mail), die vom Anbieter in Noala dokumentiert wird
(3) Verbindlich ist ein Angebot nur mit Termin. Ein Angebot ohne konkreten Veranstaltungstermin ist eine unverbindliche, freibleibende Preisauskunft; sie kann über die Plattform weder angenommen noch bezahlt werden. Nennt ein Angebot mehrere mögliche Termine, wählt der Suchende mit der Annahme einen davon aus; erst dieser gewählte Termin wird Vertragsinhalt (§262 BGB).
(4) Kein Widerrufsrecht: Gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen der Vertrag einen spezifischen Termin vorsieht, kein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucher. Da ein Vertrag über die Plattform nur mit spezifischem Termin zustande kommt (Abs. 3), gilt dies für jede Plattform-Buchung; der Suchende wird vor der Annahme darauf hingewiesen. Gegenüber Unternehmern besteht ein Widerrufsrecht von vornherein nicht.
(5) Stornierungen richten sich nach §6.
§6 Stornierung von Buchungen
(1) Suchende und Anbieter können eine Buchung über die Plattform stornieren. Vor der Bestätigung des Stornos werden dem Stornierenden die Folgen angezeigt: bereits gezahlter Betrag, Erstattungsbetrag und ein etwaiger Einbehalt.
(2) Storniert der Suchende, richtet sich die Erstattung nach den Stornobedingungen des Anbieters. Jeder Anbieter wählt dafür eine von drei festen Staffeln; die gewählte Staffel wird dem Suchenden vor der Buchung angezeigt und beim Vertragsschluss eingefroren — eine spätere Änderung durch den Anbieter wirkt nie auf bestehende Buchungen. Die Staffeln lauten:
- Flexibel: ab 30 Tagen vor dem Termin 100 % Erstattung · darunter 50 % Erstattung.
- Moderat: ab 90 Tagen vor dem Termin 100 % Erstattung · ab 30 Tagen vor dem Termin 50 % Erstattung · darunter 25 % Erstattung.
- Strikt: ab 180 Tagen vor dem Termin 100 % Erstattung · ab 90 Tagen vor dem Termin 50 % Erstattung · ab 30 Tagen vor dem Termin 25 % Erstattung · darunter 10 % Erstattung.
(3) Der Erstattungsanteil wird auf die tatsächlich geleisteten Zahlungen berechnet. Der Einbehalt ist pauschalierter Schadensersatz des Anbieters; dem Suchenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist (§309 Nr. 5 BGB) — in diesem Fall reduziert sich der Einbehalt entsprechend.
(4) Storniert der Anbieter, werden dem Suchenden sämtliche geleisteten Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Suchenden gegen den Anbieter bleiben unberührt.
(5) Erstattungen erfolgen automatisch über den ursprünglichen Zahlungsweg (Stripe). Zu einer stornierten, bereits gestellten Rechnung wird eine Stornorechnung erstellt (GoBD).
§7 Vermittlung von Dienstleistern
(1) Suchende können zu ihrem Event Dienstleister anfragen. Der Vertrag über die Dienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem Suchenden und dem Dienstleister zustande; Noala ist auch hier Vermittler, nicht Vertragspartner.
(2) Darstellungen, Pakete und Preisangaben von Dienstleistern auf der Plattform sind freibleibend (invitatio ad offerendum). Preise werden nur angezeigt, wenn der Dienstleister sie selbst bestätigt hat; andernfalls heißt es „Preis auf Anfrage".
(3) Der Vertrag kommt zustande, indem der Suchende verbindlich bestellt (§312j BGB) und der Dienstleister die Verfügbarkeit bestätigt. Bestätigt der Dienstleister nicht innerhalb von 48 Stunden, verfällt die Anfrage automatisch.
(4) Vor seiner Bestätigung kann der Dienstleister ein Angebot jederzeit zurückziehen. Nach seiner Bestätigung besteht ein Vertrag; eine Absage ist dann nur unter Angabe eines Grundes über die Plattform möglich, und die Rechtsfolgen richten sich nach dem Vertrag zwischen Suchendem und Dienstleister sowie dem Gesetz. Noala informiert in diesem Fall beide Seiten.
(5) Entfällt die Location eines Events (Absage oder Storno), gilt: Noch unverbindliche Dienstleister-Anfragen können automatisch enden, wenn der Dienstleister das Event nicht mehr erbringen kann — insbesondere, wenn er ausschließlich in der entfallenen Location arbeitet. Bereits geschlossene Verträge zwischen Suchendem und Dienstleister löst Noala niemals auf; beide Seiten werden informiert und klären das weitere Vorgehen untereinander. Entsprechendes gilt, wenn die gebuchte Location einen angefragten Dienstleister nicht zulässt.
(6) Steht der Veranstaltungstermin erst mit der Buchung der Location fest oder ändert er sich dadurch, teilt Noala ihn den angefragten Dienstleistern mit.
(7) Die Kommunikation zwischen Suchenden und Dienstleistern über die Plattform ist nur innerhalb eines gemeinsamen Vorgangs möglich.
§8 Pflichten der Anbieter
(1) Anbieter verpflichten sich zur:
- Wahrheitsgemäßen Darstellung ihrer Locations (Beschreibung, Bilder, Kapazitäten, Preise)
- Zeitnahen Bearbeitung eingehender Anfragen
- Einhaltung aller geltenden Gesetze (insbesondere Steuerrecht, Verbraucherschutz, Datenschutz)
- Eigenverantwortlichen steuerlichen Deklaration ihrer Einnahmen
- Bereitstellung korrekter Firmendaten für die Rechnungsstellung
(2) Anbieter, die die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG anwenden, sind für die korrekte Angabe und den entsprechenden Hinweis auf ihren Rechnungen selbst verantwortlich.
§9 Pflichten der Suchenden
(1) Suchende verpflichten sich zur:
- Wahrheitsgemäßen Angabe ihrer Event-Parameter
- Fristgerechten Zahlung bestätigter Buchungen
- Einhaltung der bei der Buchung ausgewiesenen Stornobedingungen (§6)
- Sorgfältigen Umgang mit den gebuchten Räumlichkeiten
§10 Haftung und Gewährleistung
(1) Noala haftet nicht für die Qualität, Verfügbarkeit oder Eignung der angebotenen Locations oder Dienstleistungen.
(2) Noala haftet nicht für Schäden, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen Suchenden und Anbietern oder zwischen Suchenden und Dienstleistern entstehen.
(3) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Noala nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet Noala nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Noala übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.
§11 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und im Einklang mit der DSGVO.
(2) Zahlungsdaten werden ausschließlich bei Stripe verarbeitet und nicht auf Noala-Servern gespeichert.
§12 Kündigung und Kontolöschung
(1) Nutzer können ihr Konto jederzeit kündigen. Die Löschung erfolgt nach Abwicklung aller offenen Buchungen und Zahlungen.
(2) Noala behält sich das Recht vor, Konten bei Verstoß gegen diese AGB zu sperren oder zu löschen.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. 10 Jahre für Rechnungen) bleiben von der Kontolöschung unberührt.
§13 Änderungen der AGB
(1) Noala kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslagen, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht zu Lasten des Nutzers verschoben wird. Nutzer werden über Änderungen mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform informiert.
(2) Widerspricht der Nutzer einer solchen Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt sie als akzeptiert; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Änderungen, die wesentliche Pflichten der Parteien betreffen — insbesondere Leistungsumfang oder Entgelte —, bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.
(3) Widerspricht der Nutzer, läuft das Nutzungsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen weiter; beide Seiten können es nach §12 beenden.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Noala ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).